Technische Details
Zeichenerklärung Pictogramme:
Leistungsdaten - Kabeltrommel
Kabel aufgewickelt 1.100 W Wechselstrom (230 V); 3.000 W 16 A Drehstrom; 6.100 W 32 A Drehstrom
Kabel abgewickelt 3.500 W Wechselstrom (230 V); 9.500 W 16 A Drehstrom; 19.500 W 32 A Drehstrom
Leitungsarten & Anwendungsbereiche:
Erklärung Typenkurzbezeichnung:
IP-Schutzarten nach DIN EN 60529
Übersicht über die aktuellen Internationalen Schutzarten IPxx (International Protection).
DGUV-I:
Diese Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen
Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen. Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.
Elektrische Betriebsmittel sind so zu benutzen und elektrische Anlagen so zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird.
Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z. B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
DGUV203-005 (ehemals BGI 600):
Die DGUV203-005 (ehemals BGI 600) regelt den Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Industrie und Werkstätten.
Dabei wird nach zwei Kategorien eingeteilt:
K1: Werkstatt-, Lager- und Fertigungsbereiche ohne hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen auf die elektrischen Betriebsmittel.
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: IP 43
Leitungen: H05RN-F oder H05BQ-F
K2: Werkstatt-, Lager- und Fertigungsbereiche mit hoher mechanischer sowie thermischer und mechanischer Einwirkung auf die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel.
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: IP X4
Leitungen: H07RN-F oder H07BQ-F
Bei Leitungsrollern müssen sowohl der Tragegriff, der Drehgriff als auch der Trommelkörper aus einem Isolierstoff bestehen oder von einem solchen umhüllt sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der DGUV203-005 (ehemals BGI 600), die Sie im Internet auf den Seiten der Berufsgenossenschaften herunterladen können.
DGUV203-006 (ehemals BGI 608):
Die DGUV203-006 (ehemals BGI 608) regelt den Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Es sind nur Leitungen, Leitungsroller und Steckdosenverteiler mit spritzwassergeschützten Steckdosen (Schutzart IP44 oder höher) zulässig.
- Einsatz von H07RN-F und H07BQ-F Leitungen.
- Bei Leitungsrollern müssen sowohl der Tragegriff, der Drehgriff als auch der Trommelkörper aus einem Isolierstoff bestehen oder von einem solchen umhüllt sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der BGI 608, die Sie im Internet auf den Seiten der Berufsgenossenschaften herunterladen können.